Obotritia Capital KGaA: Verlustanzeige nach § 92 AktG
Obotritia Capital KGaA / Schlagwort(e): Anleihe Potsdam, 5. September 2024. Die Obotritia Capital KGaA („Gesellschaft“) teilt mit, dass nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist („Verlustanzeige“). Dieser Verlust resultiert im Wesentlichen aus Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens, nachdem die Gesellschaft heute mit dem Abschlussprüfer bilanzielle Auswirkungen von einzelnen Transaktionen erörtert hat. Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre der Gesellschaft zu einer Hauptversammlung aus. Die Gesellschaft wird daher in Kürze eine Hauptversammlung einberufen, um über den Verlust zu berichten und die Lage der Gesellschaft zu erläutern. Die Verlustanzeige führt zudem gemäß § 4 Abs. 4 der Anleihebedingungen der von der Gesellschaft begebenen 8,5% Hybridanleihe mit unbegrenzter Laufzeit in der Fassung vom 15. Mai 2020 (ISIN: DE000A1616U7/WKN: A1616U) in Bezug auf die gegenwärtig ausstehenden Zinszahlungen zu einem in den Anleihebedingungen beschriebenen „Zwingenden Aufschub“ von Zinszahlungen. Kontakt: Ende der Insiderinformation 05.09.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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